Praxis

Besondere Ausbildungsfahrten
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben. Besondere Ausbildungsfahrten sind für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen wie folgt vorgeschrieben:


Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.


Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
    3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse C1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse C ( im gemeinsamen Ausbildungsgang CE ) sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    0 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
    2 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
    3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit



Share by: