Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahre
Klasse A1: Krafträder; Hubraum bis zu 125cm³; Motorleistung nicht mehr als 11KW; ab 16 Jahre
Klasse A2: Krafträder; Motorleistung nicht mehr als 35KW; ab 18 Jahre
Klasse A: Krafträder; Hubraum mehr als 50cm³; Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45km/h; ab 20 Jahre mit 2- jährigen Vorbesitz Klasse A2; 24 Jahre Direkteinstieg
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleitperson
Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahre
Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B;
ab 18 Jahre
Klasse C1: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamt-
masse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, gebaut und ausgelegt zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Klasse C: Kraftfahrzeuge ( ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2,A) mit einer zul. Gesamtmasse
von mehr als 3500kg; Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750kg; ab 21 Jahren
Klasse CE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kfz der Klasse C und einem Anhänger mit einer zul.
Gesamtmasse von mehr 750 kg bestehen, ab 21 Jahre