Fahrerlaubnisklassen

Wir bilden Sie in den folgenden Klassen aus:

    Klasse AM:  Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahre


    Klasse A1: Krafträder; Hubraum bis zu 125cm³; Motorleistung nicht mehr als 11KW; ab 16 Jahre


    Klasse A2: Krafträder; Motorleistung nicht mehr als 35KW; ab 18 Jahre


    Klasse A:   Krafträder; Hubraum mehr als 50cm³; Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von
                       mehr als 45km/h; ab 20 Jahre mit 2- jährigen Vorbesitz Klasse A2; 24 Jahre Direkteinstieg


    Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleitperson


    Klasse B:  Autoführerschein; ab 18 Jahre


    Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B;
                       ab 18 Jahre

   
    Klasse C1:  Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamt-
                       masse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, gebaut und ausgelegt zur
                       Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit
                       Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
   

    Klasse C:  Kraftfahrzeuge ( ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2,A) mit einer zul. Gesamtmasse
                      von mehr als 3500kg; Anhänger mit einer zul. GM von nicht mehr als 750kg; ab 21 Jahren


    Klasse CE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kfz der Klasse C und einem Anhänger mit einer zul.
                       Gesamtmasse von mehr 750 kg bestehen, ab 21 Jahre



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