Wenn Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C, oder CE (LKW) . Außerdem müssen sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen. Sie sind dazu verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Als Nachweis der Grundqualififkation, sowie der regelmäßigen Weiterbildung, trägt die Führerscheinstelle die " Schlüsselzahl 95 " in ihren Führerschein ein.
Die beschleunigte Grundqualifikation, sowie die 5 Module der Berufskraftfahrerquali können sie bei uns als Aus- und Weiterbildung auch mit einem Bildungsgutschein durchführen.