B197 - Der NEUE Weg zum Autoführerschein!
SCHNELLER • EINFACHER • BESSER
Der "B197" ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.
Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.
Um nicht nur ein Automatikfahrzeug fahren zu dürfen, sondern auch alle PKW mit Schaltgetriebe.
Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Die Ausbildung, sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein der Klasse B SZ 78.
Wer jedoch auch seinen Führerschein auf Schaltgetriebe fahren möchte, hat nun die Möglichkeit, den Führerschein B197 gleich mit in die Ausbildung zu integrieren.
Preise
Es entstehen keine Mehrkosten für die Ausbildung/Prüfung. Die Prüfung wird für den Prüfling „einfacher“, da die Handhabung eines Schaltgetriebes eher vom Verkehrsgeschehen ablenkt, als ein Automatikgetriebe.